Wie sind die Hosts innerhalb des Kreises?

Agricamper-Gastgeber sind nicht einfach nur Raststätten oder zufällige Parkplätze, sondern sie bieten echte Gastfreundschaft, die von Bauernfamilien ausgeht. Dazu gehören in erster Linie:

  • Bauernhöfe: Hersteller von Wein, Olivenöl, Käse, Bier, Gemüse, Honig, Fleisch und Wurstwaren;
  • Sportliche Aktivitäten: Reitsportzentren;
  • Bauernhof-Camping.

Um die verschiedenen Optionen zu erkunden, empfehlen wir, die App herunterzuladen und die Demoversion auszuprobieren. Nehmen Sie die Einstellungen vor und wählen Sie Ihren Fahrzeugtyp (Wohnmobil, großes Wohnmobil oder Wohnwagen). Auf diese Weise erhalten Sie eine Vorschau, die Folgendes enthält:

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Agricamper ist ein Netzwerk von Bauernhof-Camping?

Zu den Agricamper-Gastgebern können auch registrierte Bauernhof-Campingplätze gehören, aber in erster Linie handelt es sich um Bauernhöfe, die die Möglichkeit eines kostenlosen Aufenthalts für maximal 24 Stunden auf ihren Privatgrundstücken anbieten.

Zu den zahlreichen Gastgebern gehören Weingüter, Olivenölhersteller, Käsereien, handwerkliche Bierbrauereien, Gemüsebetriebe, Honigproduzenten, Fleisch- und Wurstwarenhersteller. Einige Sportzentren, wie z. B. Reitsportzentren, sind Teil des Netzes.

Tiere in Wohnmobilen und Wohnwagen in Italien

Die vorliegenden Leitlinien beziehen sich ausschließlich auf Hunde, Katzen und andere Haustiere, die in Begleitung ihres Besitzers oder einer verantwortlichen Person nach Italien kommen.

Im Allgemeinen wird empfohlen, die Verfahren vor sichtshalber lange vor dem geplanten Abreisedatum einzuleiten, da komplexere Verfahren mehr als 4 Monate in Anspruch nehmen können.

Allgemeine Bestimmungen

Es gibt allgemeine Bestimmungen für alle Hunde, Katzen und Frettchen, die sowohl aus der Europäischen Union (EU) als auch aus Drittländern kommen:

  • Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angemeldet wurden.
  • Es ist verboten, Hunde, Katzen und Frettchen nach Italien einzuführen:
  1. die jünger als zwölf Wochen sind und nicht gegen Tollwut geimpft wurden;
  2. zwischen zwölf und sechzehn Wochen, die zwar gegen Tollwut geimpft sind, aber nicht die Gültigkeitsvoraussetzungen gemäß Anhang III Nummer 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 erfüllen (die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit der Herstellung der schützenden Immunität, mindestens einundzwanzig Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die erste Impfung festgelegten Impfprotokolls und dauert bis zum Ende der Dauer der schützenden Immunität), und daher noch nicht gegen die Krankheit geschützt sind.

Italien macht keinen Gebrauch von den Ausnahmen von der Verpflichtung zur Tollwutimpfung für Welpen, die den Mitgliedstaaten durch Artikel 7 und 11 der Verordnung (EU) 576/2013 gewährt werden.

  • Die Höchstzahl der Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die den Eigentümer oder die bevollmächtigte Person auf einer einzigen Reise begleiten dürfen, beträgt fünf Tiere (Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 576/2013). Ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen kann die Höchstzahl der Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) fünf überschreiten, wenn die nichtgewerbliche Verbringung der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen, Sportveranstaltungen oder dem Training für solche Veranstaltungen dient (Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 576/2013). Wenn die Höchstzahl der Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) fünf übersteigt und die Bedingungen für die Ausnahmeregelung nicht erfüllt sind:
  1. Wenn die Tiere aus einem EU-Land kommen, müssen sie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/688 und der Verordnung (EU) 2021/403 sowie späterer Änderungen erfüllen, um den Veterinärkontrollen gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates unterzogen zu werden;
  2. wenn die Tiere aus einem Drittland kommen, müssen sie die Anforderungen erfüllen, die in Verordnung (EU) 692/2020, Verordnung (EU) 2021/403 und Verordnung (EU) 2021/404, sowie nachfolgende ÄnderungenDie in der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Veterinärkontrollen durch die Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP).
  • In der Regel sollte der Besitzer oder eine bevollmächtigte Person das Tier während des Transports begleiten. In begründeten und dokumentierten Fällen kann die Verbringung des Tieres jedoch bis zu fünf Tage vor oder nach der Verbringung des Eigentümers oder der befugten Person oder an einem anderen Ort als dem des Eigentümers oder der befugten Person erfolgen.
  • Für die Einfuhr von Heimtieren nach Italien ist keine vorbeugende Behandlung gegen Zecken und Echinokokken vorgeschrieben.

Abgesehen von den allgemeinen Bestimmungen gelten unterschiedliche Bedingungen, je nachdem, ob die Tiere aus EU-Mitgliedstaaten oder aus Drittländern stammen.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern

Für Tiere aus EU-Ländern oder aus Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt gelten zusätzliche Anforderungen:

Reisepass

Das Tier muss von einem europäischen Heimtierausweis begleitet sein:

  • nach dem Muster von Anhang III Teil 1 der EU-Durchführungsverordnung 577/2013 für EU-Länder (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
  • entsprechend dem Muster in Anhang III Teil 3 für Andorra, die Schweiz, die Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und den Staat Vatikanstadt;
  • von einem zugelassenen Tierarzt des Herkunftslandes ausgefüllt und ausgestellt; der Pass ist bei den Veterinärbehörden des Herkunftslandes erhältlich;
  • die den alphanumerischen Code des Mikrochips oder der Tätowierung enthält und die Verabreichung der Tollwutimpfung und gegebenenfalls eine laufende gültige Tollwutimpfung bestätigt.

Eine schriftliche Erklärung des Eigentümers, wenn eine vom Eigentümer bevollmächtigte Person die nichtgewerbliche Verbringung des Tieres im schriftlichen Auftrag durchführt.

Tollwut-Impfung

Der Hund, die Katze oder das Frettchen muss von einem zugelassenen Tierarzt im Herkunftsland gegen Tollwut geimpft sein (Anhang III der EU-Verordnung 576/2013):

  • das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein;
  • die Verabreichung des Impfstoffs darf nicht vor dem Datum der Kennzeichnung oder der Ablesung des Mikrochips liegen;
  • Die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit dem 21. Tag nach Abschluss des Impfprotokolls der ersten Impfung, und jede weitere Impfung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen verabreicht werden.

Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern

Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern gibt es Vorschriften, die davon abhängen, ob das Land in der von der Europäischen Kommission erstellten und in Teil 2 des Anhangs II der Verordnung (EU) 577/2013 veröffentlichten Liste aufgeführt ist. Die Liste, die ständig aktualisiert wird, kann auf der Website der Europäischen Union eingesehen werden.

Drittländer mit günstiger Tollwutsituation, die in der Liste aufgeführt sind (Anhang II, Teil 2, der Verordnung (EU) 577/2013)

Hunde, Katzen und Frettchen aus diesen Ländern, die durch einen Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung gekennzeichnet sind, die vor dem 07.03.2011 angebracht wurden, müssen mit einer Gesundheitsbescheinigung gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 577/2013 versehen sein, die von einem amtlichen Tierarzt der zuständigen Behörde des Drittlandes ausgestellt wurde. In der Gesundheitsbescheinigung muss die Tollwutimpfung und ggf. eine laufende gültige Impfung bescheinigt werden. Damit die Tollwutimpfung als gültig gilt, muss sie nach der Kennzeichnung des Tieres und gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 576/2013 verabreicht werden. Bei der ersten Tollwutimpfung müssen mindestens 21 Tage vergehen, bevor das Tier umgesetzt wird.

Andere Drittländer

Für Hunde, Katzen und Frettchen, die vor dem 07.03.2011 mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet wurden und aus anderen Drittländern stammen, muss eine Gesundheitsbescheinigung gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 577/2013 vorgelegt werden, die von einem amtlichen Tierarzt der zuständigen Behörde des Drittlandes ausgestellt wurde. Die Bescheinigung muss neben der Tollwutimpfung und gegebenenfalls einer laufenden gültigen Impfung die erfolgreiche Durchführung (Titer gleich oder höher als 0,50 IE/ml) der neutralisierenden Antikörpertitration gegen das Tollwutvirus nach der Impfung bescheinigen.

Dabei handelt es sich um eine Blutuntersuchung, die in einem von der Europäischen Kommission anerkannten Labor durchgeführt werden muss. Die Blutprobe für die Titration muss mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen werden, und im Falle eines positiven Titrationsergebnisses kann das Tier erst nach drei Monaten ab dem Datum der Blutentnahme verbracht werden.

Es ist zu beachten, dass die Antikörpertitration bei Tieren, die nach der Titration regelmäßig nachgeimpft wurden, ohne das vom Herstellerlabor vorgeschriebene Impfprotokoll zu unterbrechen, nicht erneuert werden muss.

Konsultieren Sie die Liste der anerkannten Laboratorien

Wiedereinführung aus Drittländern

Für die Wiedereinführung von Heimtieren in Italien nach der Einführung in ein Drittland kann gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b) auch der Gemeinschaftspass gemäß Anhang III Teil 1 der Verordnung (EU) 577/2013 verwendet werden, wenn die Einhaltung der für die Einführung aus Drittländern erforderlichen Bestimmungen bescheinigt wird. In diesem Fall ist es hinsichtlich der Durchführung der Antikörpertitration gegen das Tollwutvirus nicht erforderlich, die Mindestfrist von drei Monaten für die Entnahme von Blutproben einzuhalten, wie sie für die Einfuhr aus Drittländern vorgeschrieben ist; dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass im Gemeinschaftspass bescheinigt wird, dass die Antikörpertitration vor der Ausreise des Tieres aus Italien in einem von der Europäischen Kommission anerkannten Labor mit positivem Ergebnis (Titer gleich oder höher als 0,50 IU\ml) durchgeführt wurde.

Die Kontrollen von nicht zu Handelszwecken verbrachten Heimtieren werden am Einreiseort der Reisenden durchgeführt.

Beratung:

Liste der Eingangsstellen für nicht zu Handelszwecken verbrachte Heimtiere

Zuletzt aktualisiert am 18. Juli 2023.

Quelle: Ministerium für Gesundheit – Reisen nach Italien mit Haustieren

Kinder und Autositze in Wohnmobilen in Italien

Reisen im Wohnmobil mit Kindern können ein unvergessliches Erlebnis für die ganze Familie sein. Es ist jedoch wichtig, dass die Sicherheit der Kleinen während der Reise gewährleistet ist. Die richtige Verwendung von Autositzen ist entscheidend für eine sichere und bequeme Fahrt.

In Italien gelten strenge Verkehrssicherheitsvorschriften, auch wenn man mit einem Wohnmobil unterwegs ist. Die Verwendung von Kindersitzen ist genau wie in herkömmlichen Fahrzeugen vorgeschrieben.

Die Bedeutung von Autositzen in Wohnmobilen und Sicherheitsvorschriften

Bei Fahrten mit dem Wohnmobil sind für Kinder Kindersitze vorgeschrieben. Wie im Auto müssen Kinder von der ersten Fahrt an bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern oder einem Gewicht von 36 Kilogramm unbedingt in Sitzen sitzen, die ihrem Gewicht entsprechen. Ab einer Körpergröße von 1,50 m oder einem Gewicht von 36 kg, in der Regel im Alter von 12 Jahren, sollten Minderjährige reguläre Sicherheitsgurte anlegen.

Das Vorhandensein von ISOFIX-Systemen auf den Vorder- und Rücksitzen ist bei Wohnmobilen, auch bei den neuesten Modellen, selten. Falls Ihr Wohnmobil nicht mit Isofix ausgestattet ist, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass der Autositz mit dem Dreipunktgurt ordnungsgemäß befestigt werden kann, und prüfen, ob dieser in Ihrem Fahrzeug vorhanden ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anzahl der Passagiere an Bord des Wohnmobils die im Handbuch für den Verkehr angegebene Anzahl nicht überschreiten darf. Es ist jedoch möglich, dass das Fahrzeug mehr Schlafplätze hat, als in der Bedienungsanleitung angegeben sind.

Es ist von entscheidender Bedeutung und aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben, aber auch äußerst gefährlich, Kinder während der Fahrt mit dem Wohnmobil nicht mit Autositzen oder Sicherheitsgurten zu sichern. Es ist verboten, Kinder auf dem Arm zu halten oder sich während der Fahrt zum Zielort im Wohnmobil frei zu bewegen, sei es, um auf die Toilette zu gehen, etwas aus dem Kühlschrank zu holen oder andere Tätigkeiten auszuführen. Das Schlafen in den Betten während der Fahrt ist verboten und stellt ein ernsthaftes Risiko für die Sicherheit von Kleinkindern dar.

Europäische Normen für Kinderrückhaltesysteme: ECE R44 vs. ECE R129 (i-Size)

Seit 2017 gibt es zwei europäische Zulassungsnormen für Rückhaltesysteme: ECE R44, die auf dem Gewicht des Kindes basiert, und ECE R129 (i-Size), die Geräte nach der Körpergröße klassifiziert. Überprüfen Sie immer das Vorhandensein des ECE R129- oder ECE R44-Zulassungsschildes auf den Geräten.

Wenn Sie bereits einen ECE R44-Autositz besitzen, ist es nicht zwingend erforderlich, diesen durch die neue ECE R129-Norm zu ersetzen. Die i-Size-Verordnung umfasst auch den Seitenaufprallschutz und schreibt die ISOFIX-Befestigung für Produkte vor, die für jüngere Kinder (bis zu einer Körpergröße von 105 cm) bestimmt sind.

Einbau des Autositzes in das Wohnmobil

Es ist wichtig, einen Sitz zu wählen, der dem Alter und dem Gewicht des Kindes entspricht. Diese Sitze müssen mit 3-Punkt-Gurten sicher am Wohnmobilsitz verankert sein und dürfen sich nicht übermäßig bewegen. Halten Sie sich immer genau an die Anweisungen des Herstellers, um eine korrekte Installation zu gewährleisten.

Ist es möglich, einen Autositz auf dem Beifahrersitz zu montieren? Wie im Auto ist es erlaubt, Kindersitze auf dem Vordersitz des Wohnmobils anzubringen. In Fällen, in denen das Kind in einem rückwärtsgerichteten Autositz sitzt, muss der Airbag für diesen Sitz unbedingt deaktiviert werden.

Sicherheit für Kinder, die rückwärtsgerichtet reisen: Rückwärtsgerichtetes Reisen bietet 5 Mal mehr Sicherheit für Kinder. Er reduziert das Verletzungsrisiko bei einem Unfall selbst bei 50 km/h erheblich. Ein Kind, das bei dieser Geschwindigkeit nach vorne schaut, hat ein Risiko von 40 % für schwere Verletzungen, während ein Kind, das nach hinten schaut, nur ein Risiko von 8 % hat. Geeignete Autositze gewährleisten Komfort und Sicherheit und passen sich dem Körperbau der Kinder an. In Schweden, wo die Verkehrssicherheit sehr hoch ist, wird sie bis zu 4-6 Jahren praktiziert. Europa überarbeitet derzeit Richtlinien, die sich an diesem Modell orientieren, um junge Fahrgäste besser zu schützen.

Auswahl des Autositzes im Wohnmobil

In Italien ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kinder bis zu einem Gewicht von 9 kg gemäß der ECE-Regelung R44 oder bis zu einem Alter von maximal 15 Monaten gemäß den jüngsten Bestimmungen der i-Size-Verordnung rückwärts gerichtet befördert werden müssen. Eine möglichst lange Reise in dieser Position (bis zu 7 Jahren) bietet jedoch fünfmal mehr Sicherheit für Kinder.

Die ECE 129 (i-Size)-Vorschriften schreiben eineRückenlehne für alle Autositze vor, die für Kinder unter 125 cm Körpergröße bestimmt sind (für neu entwickelte Produkte), und verlangen die Verwendung von nach hinten gerichteten Autositzen bis zum Alter von 15 Monaten.

  • Gruppe 0: Babytragetaschen (von der Geburt bis zu 10 kg) müssen quer auf den Rücksitzen angebracht werden, wenn sie zugelassen sind (die meisten Babytragetaschen schneiden bei Crashtests schlecht ab);
  • Gruppe 0+: Babyschalen (von der Geburt bis zu 13 kg) müssen auf den Rücksitzen immer nach hinten gerichtet sein, wobei der Airbag, falls vorhanden, deaktiviert sein muss;
  • Gruppe 1: Kinder von 9 bis 18 kg dürfen nur auf den Rücksitzen in Fahrtrichtung sitzen;
  • Gruppe 2: Kinder mit einem Gewicht von 15 bis 25 kg sollten entweder auf dem Vordersitz oder auf dem Rücksitz in Fahrtrichtung sitzen;
  • Gruppe 3: Kinder von 22 bis 36 kg sollten entweder auf dem Vorder- oder dem Rücksitz mit Blickrichtung nach vorn sitzen.

Das Erfordernis von Verlassenssicherungen in Wohnmobilen

Die Anti-Verlassensvorrichtung ist für alle Kinder bis zu 4 Jahren verpflichtend, unabhängig von ihrem Gewicht und ihrer Größe, in Fahrzeugen, die in Italien oder im Ausland zugelassen sind und von in Italien ansässigen Personen geführt werden.

Diese Geräte funktionieren als Sensoren, die das Gewicht des Kindes erkennen und seine Anwesenheit im Auto signalisieren. Im Falle eines möglichen Abbruchs benachrichtigt das System sofort das Mobiltelefon der Eltern und andere Notrufnummern, die zuvor bei der Installation eingegeben wurden.

Praktische Tipps für Camperreisen

  • Planung: Sorgen Sie für häufige Pausen während der Fahrt, damit die Kinder sich bewegen und ausruhen können;
  • Unterhaltung: Bringen Sie Spiele, Bücher oder Filme mit, um die Kinder während der Fahrt zu unterhalten;
  • Temperaturbewusstsein: Stellen Sie sicher, dass die Temperatur im Wohnmobil für die jungen Fahrgäste angenehm ist.

Schlussfolgerung

Mit Kindern in einem Wohnmobil zu reisen, kann eine bezaubernde Erfahrung sein. Die Gewährleistung ihrer Sicherheit während der Fahrt ist von entscheidender Bedeutung, und die ordnungsgemäße Verwendung von Autositzen gemäß den italienischen Vorschriften hat Priorität.

Die Wahl des richtigen Autositzes und die Einhaltung der Verkehrssicherheitsvorschriften gewährleisten eine angenehme und sichere Reise für die ganze Familie, so dass Sie die Schönheit Italiens in einem Wohnmobil in vollen Zügen genießen können.

Denken Sie immer daran: Sicheres Fahren ist die Grundlage für eine glückliche und unvergessliche Reise in einem Wohnmobil mit Ihren kleinen Abenteurern!